Entsprechenserklärung

Entsprechenserklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft Frankfurt am Main

Gemäß § 161 AktG in der Fassung des Transparenz- und Publizitätsgesetzes vom
19. Juli 2002 sind der Vorstand und der Aufsichtsrat verpflichtet, jährlich zu erklären, ob den
Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder
werden.

Die WCM AG entsprach im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 nicht den
Verhaltensempfehlungen ("Soll"-Regelungen) der von der Deutschen Bundesregierung
eingesetzten Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung in der
Fassung vom 18. Juni 2009 bzw. 26. Mai 2010, da das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Gesellschaft erst mit Wirkung zum 25. Oktober 2010 aufgehoben wurde. Nach
§ 262 InsO ist die WCM AG anschließend durch die im Insolvenzplan angeordnete
Planüberwachung gebunden. Operatives Geschäft wird erst wieder aufgenommen nach dem
Fortsetzungsbeschluss der Hauptversammlung.

Erst dann ist eine Vielzahl der Verhaltensempfehlungen umsetzbar. Vorstand und
Aufsichtsrat konnten daher die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex nicht
übernehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat behalten sich Änderungen dieser Erklärung mit Wirkung für die
Zukunft vor.

Frankfurt am Main, im Dezember 2010

Dr. Manfred Schumann                                        Rainer Laufs
- Alleinvorstand -                                  - Vorsitzender des Aufsichtsrats -